14. Jan 2021
Die neuen Sätze für Pflegegeld und Pflegesachleistung sind noch nicht vom Bundesrat bestätigt. Doch durch die Angabe von 5 % Erhöhung ergeben sich die nachfolgenden Sätze ab. 01.07.2021.
Pflegeleistungen
Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Pflegebedürftige, die im häuslichen Bereich gepflegt werden, erhalten Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistungen sowie häusliche Betreuung. Sie wird durch professionelle ambulante Pflegedienste erbracht, die Vertragspartner der Pflegekassen sind.
Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistung je Monat
Pflegegrad 1 (nur Anspruch auf Beratungsgespräch halbjährlich)
125 € für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Pflegegrad 2 332 € ab 01.07.21 723 € ab 01.07.21
Pflegegrad 3 572 € 1363 €
Pflegegrad 4 764 € 1693 €
Pflegegrad 5 946 € 2095 €
Von der Verabschiedung durch den Bundesrat ist auszugehen. Eventuelle geringfügige Änderungen der neuen Sätze ist möglich.